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Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden

Hessen 99080149261000, 99080149261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080149261000, 99080149261000

Leistungsbezeichnung

Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bewerbermeldung für LAPL-H (Synonym), Bewerbermeldung für PPL-A (Synonym), Bewerbermeldung für BPL (Synonym), Meldung eines Bewerbers (Synonym), Bewerbermeldung für SPL (Synonym), Bewerbermeldung für PPL-H (Synonym), Bewerbermeldung für LAPL-A (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können einen Bewerber für eine Pilotenlizenz  PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL melden.
 

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Bewerbermeldung
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
  • Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • LBA - Anfrageblatt
  • Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden) 
  • Kopie des Sprachfunkzeugnisses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Erklärung der Erziehungsberechtigten 

Voraussetzungen

  • Sprechfunkzeugnis
  • Tauglichkeitszeugnis
     

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Die Flugschule meldet den Bewerber an.
  • Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.  
     

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Meldung eines Bewerbers für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL 
  • Formular Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja