Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden
Inhalt
Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden
Begriffe im Kontext
Bewerbermeldung für LAPL-H (Synonym), Bewerbermeldung für PPL-A (Synonym), Bewerbermeldung für BPL (Synonym), Meldung eines Bewerbers (Synonym), Bewerbermeldung für SPL (Synonym), Bewerbermeldung für PPL-H (Synonym), Bewerbermeldung für LAPL-A (Synonym)
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
30.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Sie können einen Bewerber für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL melden.
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
- Formular Bewerbermeldung
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
- Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- LBA - Anfrageblatt
- Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden)
- Kopie des Sprachfunkzeugnisses
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Erklärung der Erziehungsberechtigten
- Die Flugschule meldet den Bewerber an.
- Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.
- Meldung eines Bewerbers für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
- Formular Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja