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Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen

Hessen 99080145001000, 99080145001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080145001000, 99080145001000

Leistungsbezeichnung

Neuausstellung einer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Neuausstellung BPL (Synonym), Neuausstellung PPL-A (Synonym), Neuausstellung SPL (Synonym), Neuausstellung einer Pilotenlizenz (Synonym), Neuausstellung LAPL-H (Synonym), Neuausstellung PPL-H (Synonym), Neuausstellung LAPL-A (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL verlängern lassen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) aufgrund von Verlust oder vollständig befüllter Rückseite beantragen. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Gegebenenfalls Verlusterklärung

Voraussetzungen

Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Neuausstellung der Pilotenlizenz 
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag zusammen ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

  • Neuausstellung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
  • Antrag Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja