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Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) und Eintrag der Nachtflugberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen

Hessen 99080142001003, 99080142001003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080142001003, 99080142001003

Leistungsbezeichnung

Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) und Eintrag der Nachtflugberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erweiterung Leichtluftfahrzeuge (Synonym), Erweiterung für Banner (Synonym), Erweiterung SPL (Synonym), Erweiterung BPL (Synonym), Erweiterung LAPL (Synonym), Erweiterung für Segelflugzeugführer (Synonym), PPL Erweiterung (Synonym), Schleppberechtigung (Synonym), Kunstflugberechtigung (Synonym), Wolkenflugberechtigung (Synonym), Erweiterung für Ballone (Synonym), Erweiterung einer Pilotenlizenz (Synonym), Nachtflugberechtigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Erweiterung der LAPL, PPL, SPL oder BPL auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder Schleppberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder  Schleppberechtigung und die Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb beantragen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können den Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und  Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), den Eintrag von Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und  Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segel-flugzeugführer (SPL) und den Eintrag der Nachflugberechti-gung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ausbildungsnachweis der Flugschule
     

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
  • Erfolgreich absolvierte Flugausbildung
     

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Sie erhalten Ihre alte Lizenz zurück.
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Kurztext

  • Erweiterung der Pilotenlizenz  PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
  • Erweiterung der LAPL, PPL, SPL oder BPL auf eine Wokenflug-, Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder  Schleppberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb
  • Antrag Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja