Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Inhalt
Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Begriffe im Kontext
Erweiterung der PPL-A (Synonym), Pilotenlizenz PPL-H (Synonym), Erneuerung von Klassenberechtigungen (Synonym), Erweiterung von Musterberechtigungen (Synonym), Erweiterung von Klassenberechtigungen (Synonym), Erneuerung von Musterberechtigungen (Synonym), Erweiterung der PPL-H (Synonym), Pilotenlizenz PPL-A (Synonym)
Erweiterung der PPL(A) oder PPL(H) um Klassen- und Musterberechtigungen sowie deren Erneuerung
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
30.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
- ausgefüllter Antrag
- Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung
- Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Bestandene Befähigungsüberprüfung
- Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
- Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
- Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
- Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A) oder PPL(H) um Klassen- und Musterberechtigungen sowie deren Erneuerung
- Antrag Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja