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Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen

Hessen 99080142001002, 99080142001002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080142001002, 99080142001002

Leistungsbezeichnung

Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erweiterung der PPL-A (Synonym), Pilotenlizenz PPL-H (Synonym), Erneuerung von Klassenberechtigungen (Synonym), Erweiterung von Musterberechtigungen (Synonym), Erweiterung von Klassenberechtigungen (Synonym), Erneuerung von Musterberechtigungen (Synonym), Erweiterung der PPL-H (Synonym), Pilotenlizenz PPL-A (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Erweiterung der PPL(A) oder PPL(H) um Klassen- und Musterberechtigungen sowie deren Erneuerung

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung 
  • Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
     

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
  • Bestandene Befähigungsüberprüfung 
  • Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
     

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Kurztext

  • Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL
  • Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A) oder PPL(H) um Klassen- und Musterberechtigungen sowie deren Erneuerung
  • Antrag Anmeldung online oder schriftlich
  • Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien

  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja