Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 7 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.135.A,FCL.135.H, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.150, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flug-betrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.150, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
- Antrag
- Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
- Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
- Erweiterung einer Lizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen: Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorsegler (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster bzw. Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder –gruppe
- Antrag Anmeldung online oder schriftlich
- Zuständig in Hessen: Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel - Dezernat Verkehr
Zuständig sind die Regierungspräsidien in
- Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel - Dezernat Verkehr
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja