Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 47 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Richtlinie - Technik nach Röntgenverordnung
- Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung
- Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin-Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
- Richtlinie - Strahlenschutz in der Medizin oder Zahnmedizin
- Richtlinie - Strahlenschutz in der Tierheilkunde
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) tätig sind, müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.
Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen.
Der Erwerb der Fachkunde besteht aus für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneter Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.
Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde.
Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (bspw. Zeugnis)
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen in Form einer Teilnahmebescheinigung (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
- Sie müssen an einem Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben.
- Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können.
- Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie
- an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
- die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können und
- über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.
Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden.
- Reichen Sie dafür einen formlosen vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag beinhaltet die Nachweise der Ausbildung, der Sachkunde und der Teilnahme an einem Fachkundekurs.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu.
Sofern die Bescheinigung der Fachkunde nicht erstellt wird, kann nach Erhalt des Bescheids Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
- Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
- Antrag ist schriftlich oder online zu stellen
- Zuständigkeiten:
- Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde Richtlinien Technik. Zuständig: örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE). Zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
- Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise. Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
- Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde Richtlinien Technik. Zuständig: örtlich zuständiges Regierungspräsidium
- Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE). Zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
- Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise. Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein