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Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

Hessen 99013042173000, 99013042173000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013042173000, 99013042173000

Leistungsbezeichnung

Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Krankenhilfe (Synonym), Pflegekind (Synonym), Pflegepersonen (Synonym), Beitragsübernahme (Synonym), Pflegeeltern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Versorgung (173)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular „Formlose Anträge“.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung 
  • Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekinder
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Zuständige Stelle

Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden