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Ausländerjagdschein Ersatz

Hessen 99067009036000, 99067009036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009036000, 99067009036000

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein Ersatz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagd (Synonym), Ersatzdokument (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Ersatz (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagdkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Volltext

Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Ersatz 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, erteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

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