Ausländerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
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Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.
- Ausweis
- in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung oder vergleichbaren Nachweis
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.
- Ausländerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
- für Jagd in Deutschland erforderlich
- für nicht deutsche Staatsbürger, die keine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben
- für nicht deutsche Staatsbürger, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, jedoch nur einen Tagesjagdschein wünschen
- Voraussetzung ist, dass sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben
- Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung muss durch Vorlage eines in den letzten drei Jahren erteilten Jagdscheins nachgewiesen werden
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- wird von der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegens ausgeübt werden soll, erteilt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja