Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.
- Ausländerjugendfalknerjagdschein Ersatz
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
- wird von der Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, ausgestellt
- zuständig: untere Jagdbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja