Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
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§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die sogennanteBeizjagdausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerfalknerjagdschein mit sich führen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.
- Ausweis
- in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
- in den letzten drei Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
- Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- erstmalige Erteilung erfordert bestandene ausländische Falknerprüfung
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- Besitz eines Tagesjagdscheins ist Mindestvoraussetzung
- wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
- zuständig: untere Jagdbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja