Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Entzug (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagd (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubni (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
- Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jagdschein für Jagd in Deutschland erforderlich
- erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
- Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
- Mindestalter 18 Jahre
- ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
- Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
- wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja