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Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

Hessen 99080139001000, 99080139001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080139001000, 99080139001000

Leistungsbezeichnung

Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Segelflugzeug (Synonym), Flugzeuge (Synonym), Erstausstellung Privatpilotenlizenz (Synonym), Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A (Synonym), Ballonpilotenlizenz BPL (Synonym), Freiballon (Synonym), Leichtflugzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H (Synonym), FreiballonführerIn BPL (Synonym), Segelflugzeugpilotenlizenz SPL (Synonym), Ersterteilung Privatpilotenlizenz (Synonym), Ersterteilung Lizenz PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Leichtflugzeuge (Synonym), SegelflugzeugführerIn SPL (Synonym), Leichtflugzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A (Synonym), Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H (Synonym), Erstausstellung Luftfahrerlizenz (Synonym), Lizenzierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.

Volltext

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

Voraussetzungen

Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

Kosten

Die anfallenden Kosten können variieren.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
  • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 24 Monat(e)
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung
  • Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja