Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Inhalt
Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Begriffe im Kontext
Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Segelflugzeug (Synonym), Flugzeuge (Synonym), Erstausstellung Privatpilotenlizenz (Synonym), Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A (Synonym), Ballonpilotenlizenz BPL (Synonym), Freiballon (Synonym), Leichtflugzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H (Synonym), FreiballonführerIn BPL (Synonym), Segelflugzeugpilotenlizenz SPL (Synonym), Ersterteilung Privatpilotenlizenz (Synonym), Ersterteilung Lizenz PrivatflugzeugführerIn (Synonym), Leichtflugzeuge (Synonym), SegelflugzeugführerIn SPL (Synonym), Leichtflugzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A (Synonym), Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H (Synonym), Erstausstellung Luftfahrerlizenz (Synonym), Lizenzierung (Synonym)
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
02.05.2023
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
- Antrag
- Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung
- Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
- Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.
- Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung
- Zuständig: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja