Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie anlassbezogen eine Meldung Ihres Personalstandes vornehmen.
Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.
Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.
- Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
- Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
- Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
- Anzeigeverpflichtungen von Betreuungs und Pflegeeinrichtungen in Hessen
- anlassbezogene Personalveränderungsmeldung an die Betreuungs und Pflegeaufsichten
- Anmeldung online oder schriftlich möglich
- örtlich zuständige Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein