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Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

Hessen 99129052261002, 99129052261002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129052261002, 99129052261002

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Altlastenerkundung (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Bohrung (Synonym), Brunnen (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Grundwasser (Synonym), Grundwasserwärmepumpen (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Kartierung (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Kellerbau (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

Volltext

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.

Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
  • Unbeabsichtigte Grundwassererschließung bei bereits angezeigter Bohrung muss unverzüglich gemeldet werden
  • Bohrung muss gegebenenfalls vorübergehend eingestellt werden
  • Zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.

Formulare

nicht vorhanden