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Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

Hessen 99129052261001, 99129052261001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129052261001, 99129052261001

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauvorhaben (Synonym), Grundwasser (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Bohrung (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Kartierung (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Brunnen (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Kellerbau (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Baugrundsondierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

  • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
  • Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
  • Brunnen
  • Geochemische Untersuchung
  • Geophysikalische Untersuchung
  • Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
  • Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
  • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
  • Kartierung (außer Basisbohrung)
  • Rohstofferkundungsbohrung
  • Sonstige Aufschlusszwecke
  • Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
  • Bohrarbeiten / Erdaufschlüsse, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen angezeigt werden.
  • Arbeiten müssen mindestens einen Monat vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Formulare

nicht vorhanden