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Erdaufschluss melden

Hessen 99129052261000, 99129052261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129052261000, 99129052261000

Leistungsbezeichnung

Erdaufschluss melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Baugrundsondierung (Synonym), Altbergbauerkundung (Synonym), Bohrung (Synonym), Kartierung (Synonym), Grundwasser (Synonym), Baugrunduntersuchung (Synonym), Altlastenerkundung (Synonym), Bohranzeige (Synonym), Kellerbau (Synonym), Geophysikalische Untersuchung (Synonym), Ingenieurgeologische Untersuchung (Synonym), Bodeneingriff (Synonym), Hohlraumerkundung (Synonym), Pfahlgründung (Synonym), Erdarbeiten (Synonym), Brunnen (Synonym), Bauvorhaben (Synonym), Erdaufschluss (Synonym), Grundwassermessstelle (Synonym), Rohstoffe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können. Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erdaufschluss melden
  • Bohrungen oder Erarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden
  • Zuständig: zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.

Formulare

nicht vorhanden

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