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Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Hessen 99005072261000, 99005072261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005072261000, 99005072261000

Leistungsbezeichnung

Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Arzneimittel (Synonym), freiverkäuflich (Synonym), Einzelhandel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Sie möchten einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben, dann müssen Sie dies vorher anzeigen.

Volltext

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überwacht den Verkehr mit Humanarzneimitteln bei allen pharmazeutischen Unternehmen sowie Groß- und Einzelhändlern in Hessen. Die Überwachung sieht neben einer risikoabgestuften Inspektion von Betrieben die Entnahme und Untersuchung von Arzneimittelproben vor.

Damit die Behörde ihrer Überwachungspflicht nachkommen kann, besteht eine Anzeigepflicht (§ 67 Arzneimittelgesetz - AMG) für Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel entwickeln, herstellen, klinisch prüfen oder einer Rückstandsprüfung unterziehen, prüfen, lagern, verpacken, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben.

Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Sachkenntnisnachweis der verantwortlichen Person.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
  • Sie müssen einen Einzelhandel ausüben

Hinweis:  Die erforderliche Sachkenntnis besitzt nach § 50 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG), wer Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften nachweist

Kosten

Gebühr: 25€ - 250€

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
  • die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Die Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
  • Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel, bedarf einer Anzeige.
  • Regierungspräsidium Darmstadt
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein