Antrag auf Luftbildauswertung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auswertung (Synonym), Luftbild (Synonym), Grundstück (Synonym), Kampfmittelräumung (Synonym), Kampfmittel (Synonym), Kampfmittelräumdienst (Synonym), Bombardierung (Synonym), Kampfmittelbelastung (Synonym), Auskunft (Synonym)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Brandschutz und sonstige Auflagen (2050600)
Fachlich freigegeben am
16.02.2022
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Wenn Sie eine Auskunft möchten, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, können Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen.
Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.
- Sie müssen Eigentümer des zu prüfenden Grundstückes sein, bzw. eine Vollmacht des Grundstückseigentümers muss vorliegen.
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und laden eine Liegenschaftskarte hoch.
- Die Stellungnahme wird Ihnen zugesandt, sobald die erforderliche Überprüfung des Grundstücks abgeschlossen ist.
- Antrag auf Luftbildauswertung
- Antrag auf Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
- Regierungspräsidium Darmstadt