Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.
Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.
- Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
- Kartenmaterial,
- Versicherungsnachweise,
- Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
- Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).
Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnahmen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.
- Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
- Wer Rennen auf öffentlichen Straßen durchführen möchte bedarf einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO (Erlaubnisse für übermäßige Straßennutzung).
- Benötigte Unterlagen:
- Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
- Kartenmaterial,
- Versicherungsnachweise,
- Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
- Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
- Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
- Es fallen Gebühren an.
- zuständig: Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.