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Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

Hessen 99108024001000, 99108024001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108024001000, 99108024001000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rennveranstaltungen (Synonym), Motorsport (Synonym), Ausnahmegenehmigung für Rennen (Synonym), Radrennen (Synonym), Übermäßige Straßenbenutzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.

Volltext

Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
  • Kartenmaterial,
  • Versicherungsnachweise,
  • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
  • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 10,20€ - 2.301€

Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

Verfahrensablauf

Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnahmen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
  • Wer Rennen auf öffentlichen Straßen durchführen möchte bedarf einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO (Erlaubnisse für übermäßige Straßennutzung).
  • Benötigte Unterlagen:
    • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
    • Kartenmaterial,
    • Versicherungsnachweise,
    • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
    • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
  • Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden