Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf beantragen

Hessen 99400360017000, 99400360017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400360017000, 99400360017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kinder (Synonym), Fortbildung (Synonym), Kindergartenalter (Synonym), Erzieherinnen (Synonym), Kindergarten (Synonym), Sprachförderung (Synonym), Sprache (Synonym), Erzieher (Synonym), Kindergärten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Teaser

Sie können Fördermittel für die Kinder beantragen, die sprachliche Defizite zeigen. 

Volltext

Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kin-der und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kin-der sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
  • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fort-bildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
  • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
     

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Onlineantrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme jährlich stellen. Die Bearbeitung des Förderantrags erfolgt anschließend durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Bewilligungsbescheid wird dann an Sie übersandt.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

Frist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahr(e)
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist
Antragsfrist: 1 Monat(e)
vor Beginn der Maßnahme

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
  • Antragstellung Online für Kindertageseinrichtungen und ihre Träger
  • Zuständig: Regierungspräsidium Darmstadt
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein