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Ersatz Einzelbetriebserlaubnis beantragen

Hessen 99026007005001, 99026007005001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026007005001, 99026007005001

Leistungsbezeichnung

Ersatz Einzelbetriebserlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ersatz- Betriebserlaubnis (Synonym), Verloren (Synonym), Genehmigung (Synonym), Verlustanzeige (Synonym), Nicht typengenehmigte Fahrzeuge (Synonym), Betriebsvorschriften (Synonym), Ausnahme (Synonym), Einzelbetriebserlaubnis (Synonym), Verlust (Synonym), Ersatz (Synonym), Abhandengekommen (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Ersatz nach Verlustanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Wenn Sie Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie den Verlust umgehend anzeigen und eine neue beantragen.

Volltext

Fahrzeuge dürfen am Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Für ein Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn es den Vorschriften der StVZO bzw. den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht.

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.

In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben.

Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • ggf. bei Verlust: Verlusterklärung; ggf. bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr

Zusätzlich bei Vertretung:

  • schriftliche Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Voraussetzungen

Sie müssen Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der zuständigen Zulassungsbehörde.

Frist

Unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis nach Verlustanzeige
  • Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
  • ein Verlust oder Diebstahl muss umgehend der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet werden.
  • zuständig ist die jeweils zuständige Zulassungsbehörde (Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde (Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein