Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege)

Hessen 99018158001000, 99018158001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018158001000, 99018158001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Erlaubnis (Synonym), Palliative (Synonym), Versorgung (Synonym), Führen (Synonym), Fachpfleger (Synonym), Fachpflegerin (Synonym), Berufsbezeichnung (Synonym), Führung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) beantragen? 

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) erteilt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,

Kosten

Gebühr: 80€

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)

Frist

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Kurztext

-    Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege
-    Die Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Fachpflegerin oder Fachpfleger für Palliative Versorgung (Palliative Care) nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
-    Regierungspräsidium Darmstadt
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein