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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Hessen 99160014261000, 99160014261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014261000, 99160014261000

Leistungsbezeichnung

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Weinkontrolle (Synonym), Spedition (Synonym), Beförderung von Weinerzeugnissen (Synonym), Weinbau (Synonym), Weinanbau (Synonym), Weintransporte (Synonym), Weinbegleitdokument (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)

Voraussetzungen

Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):

  • Ein Unternehmenskonto auf Basis von Elster („Mein Unternehmenskonto“)
  • Antragstellende müssen mit ihrer Adresse und einer Betriebsnummer in einer Marktteilnehmerliste intern hinterlegt sein. Dies erfolgte automatisch mit Stand 09-2022.

Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.

Kosten

Gebühr: 6€

Verfahrensablauf

Analoges Antragsverfahren:

Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).

Digitales Antragsverfahren:

Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten

Bearbeitungsdauer

Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

Frist

Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Nein

Kurztext

  • Weinbegleitdokument Entgegennahme
  • Transporte von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen von mehr als 60 Litern müssen mit einem Begleitdokument durchgeführt werden
  • Weinbauerzeugnisse sind: Trauben, Maische, Traubenmost, Wein, Schaumwein, Perlwein, Brennwein
  • Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden
  • das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier gibt es bei der zuständigen Stelle
  • unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Begleitdokuments
  • zuständig: Weinkontrollbehörden der Bundesländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023