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Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen

Hessen 99089087261000, 99089087261000 Typ 3, Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089087261000, 99089087261000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnispflichtige Schusswaffe - Erwerb anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3, Typ 1

Begriffe im Kontext

Anzeige Erwerb Waffen (Synonym), Eintrag WBK (Synonym), Anzeige Eintrag WBK (Synonym), Erwerb Waffen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Volltext

Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.

Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.

Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.

Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Voraussetzungen

Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein

Kosten

Gebühr: 17€
Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 17 an, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte erhobene Gebühr abgegolten ist.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
  • Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
  • Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Zuständig: Waffenbehörde (in Hessen: Landkreis oder kreisfreie Stadt, in dem oder in der sich Ihr Wohnsitz befindet)

Ansprechpunkt

In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Formulare

nicht vorhanden