Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut beantragen
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut beantragen
Begriffe im Kontext
Berufsbezeichnung (Synonym), Ergotherapeutin (Synonym), Ergotherapeut (Synonym), Führen (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Führung (Synonym)
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
23.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut beantragen?
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut erteilt.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
- Führungszeugnis gemäß § 30 (4) Bundeszentralregistergesetz (nicht älter als drei Monate),
- Zuverlässigkeitserklärung
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- Die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) gehören die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten.
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut beantragen
- Die Berufsbezeichnung Ergotherapeutin/ Ergotherapeut darf nur nach einer Erlaubnis geführt werden.
- Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein