Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Hessen 99060009080000, 99060009080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060009080000, 99060009080000

Leistungsbezeichnung

Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Hilfe zur Selbsthilfe (Synonym), Probleme (Synonym), Erziehungshilfe (Synonym), Erziehungsberatung (Synonym), Streit (Synonym), Trennung (Synonym), Krisen (Synonym), Kindeswohl gewährleisten (Synonym), Jugendamt (Synonym), Hilfe zur Erziehung (Synonym), präventive Hilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Teaser

Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

Volltext

Bei der Sozialpädagogische Familienhilfe handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 

Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Adressat ist die gesamte Familie. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form pädagogischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag und Bedarf der Familie. Sie bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen, Unterstützung in z.B. schulischen Belangen, als auch auf alle anderen Probleme und Herausforderungen der Familie, bzw. ihrer Mitglieder, z.B. die Wohnsitutation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur, Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und im sozialen Umfeld.

Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind, sowie Familien in Krisensituationen, Konfliktsituationen und für Familien mit Alltagsproblemen. Angelegt ist die Unterstützung als eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

•    Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
•    Gewährleistung des Kindeswohles
•    Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
•    Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
•    Stärkung des Selbstwertgefühls
•    Stärkung der Konfliktfähigkeit
•    Unterstützung in der Krisenbewältigung 
•    Verbesserung der Beziehungen untereinander und im sozialen Gefüge 

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie bitte mit dem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. 

Voraussetzungen

Grundsätzlich ist ein formloser Antrag beim zuständigen Jugendamt zu stellen, dies ist auch mündlich möglich, ratsam ist jedoch ein schriftlicher Antrag. Das Jugendamt hilft Ihnen bei der Antragstellung und berät Sie auch über weitere Unterstützungmöglichkeiten. Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

•    Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
•    Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
•    Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Kosten

Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

Bearbeitungsdauer

Hinweis: 
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

Frist

Die SPFH kann jederzeit beantragt werden, es kann, je nach Wohnort, mit Wartezeiten zu rechnen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen 
  • Form der Hilfen zur Erziehung
  • Hilfe vor Ort in der Familie
  • Orientierung an den Bedürfnissen der Familie
  • Ziel: Stärkung und Unterstützung
  • Zuständig: Jugendamt

Formulare

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt