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Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Hessen 99042008006000, 99042008006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042008006000, 99042008006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Verbot (Synonym), Elektrofischfang (Synonym), Elektrofischerei Zulassung (Synonym), Elektrofischerei (Synonym), Strom (Synonym), Fangverbote (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, z.B. um wissenschaftliche Untersuchungen zu tätigen oder Laichfischfang zu betreiben.

Volltext

Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Solche sind: zum Fang von Laichfischen, für Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, für wissenschaftliche Untersuchungen oder zur nachhaltigen und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbaren Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienungsschein) oder Nachweis Fischwirt/in
  • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
  • Ggfs. Auflistung der Gewässer
  • Nachweis Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen beibringen.

Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom anwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Kosten

Abgabe: 40€

Verfahrensablauf

Sie beantragen über das bereitgestellte Antragsformular die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

Bearbeitungsdauer

Eine halbe bis eine Stunde.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch zuerst und danach Klage

Kurztext

  • Fischfang mit Elektrizität Genehmigung
  • Ausnahmegenehmigung für Fischfang mit elektrischem Strom
  • Grundsätzlich ist diese Art Fischfang verboten
  • unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahme genehmigt bekommen (§ 7 HFischV):
    • Bedienungsschein
    • Zulassungsschein
    • Haftpflichtversicherung
    • Ggf. Zustimmung des Fischereirechtsinhabers oder Fischereipächters
    • Bestimmter Zweck: z. B. Hegemaßnahme oder Forschung/ Lehre  
  • Zuständig: obere Fischereibehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die obere Fischereibehörde bei dem jeweilis zuständigen Regierungspräsidium in Hessen (RP).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein