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Direktzahlungen Bewilligung

Hessen 99078018017000, 99078018017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078018017000, 99078018017000

Leistungsbezeichnung

Direktzahlungen Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flächenantrag (Synonym), Umverteilung (Synonym), Gekoppelte Tierprämie (Synonym), Konditionalitäten (Synonym), Tierprämie (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Öko-Regelung (Synonym), Interventionen (Synonym), Junglandwirt (Synonym), EGFL (Synonym), Einkommensgrundstützung (Synonym), Direktzahlungen (Synonym), Agrarförderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.

Volltext

Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
  • Nachweise in Bezug auf die Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“
  • Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
  • Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen

Voraussetzungen

  • Aktiver Betriebsinhaber
  • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
  • Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
  • Betriebssitz in Hessen

Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de)
  • Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.

Bearbeitungsdauer

7 - 12 Monat(e)
Individuell von der Betriebsgröße und –form abhängig.

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Frist

Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle

Kurztext

  • Direktzahlungen
  • Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, für besondere ökologische Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, ziegen oder -kühen Direktzahlungen.
  • Voraussetzungen:
    • Aktiver Betriebsinhaber
    • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
    • Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
    • Betriebssitz in Hessen
  • Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bewilligungsstelle

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

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