Direktzahlungen Bewilligung
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Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.
Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.
- Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
- Nachweise in Bezug auf die Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“
- Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
- Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen
- Aktiver Betriebsinhaber
- Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
- Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
- Betriebssitz in Hessen
Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.
- Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de)
- Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.
Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
- Direktzahlungen
- Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, für besondere ökologische Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, ziegen oder -kühen Direktzahlungen.
- Voraussetzungen:
- Aktiver Betriebsinhaber
- Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
- Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
- Betriebssitz in Hessen
- Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bewilligungsstelle
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja