Förderung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen beantragen
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Rechtsgrundlage ist die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen.
Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Das Förderprogramm Digitale Dorflinde dient dazu, einen Zuschuss für die Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen zu erhalten.
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
- Antragsformular
- Umsetzungsangebot(e) durch Rahmenvertragspartner oder eines eigen beauftragten Partners
- Sie dürfen mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen haben.
- Am betreffenden Standort der Förderung darf noch keine flächendeckende kostenfreie WLAN-Versorgung bestehen.
- Die zweckentsprechende Nutzung muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLAN-Hotspots über einen Zeitraum von 36 Monaten gewährleistet sein. Mindestens für diese Dauer soll der erstmalig ausgestattete WLAN-Hotspot betrieben werden.
- Für WLAN-Standorte, die bereits eine Förderung für die erstmalige Einrichtung eines WLAN-Hotspots im Rahmen dieser Richtlinie erhalten haben, ist eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie auch nach Ablauf der Zweckbindungsfrist ausgeschlossen.
- Antragsteller dürfen nur Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sein. Weiter sind antragsberechtigt privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden. Sie müssen die Voraussetzungen der „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ nach der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG erfüllen.
- Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Standort Wiesbaden) stellen.
- Anschließend wird der Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank geprüft.
- Sofern alle Fördervoraussetzungen entsprechend erfüllt sind, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank eine Förderzusage.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht, angefochten werden.
Digitale Dorflinde
Förderung für die erstmalige Einrichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen (initiale Infrastrukturausgaben)
es besteht keine flächendeckende kostenfreie WLAN-Versorgung
Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben:
• Für die Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots werden bezogen auf die Anzahl der jeweils in einem Antrag beantragten WLAN-Hotspots bis zu durchschnittlich 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
• Im Gebiet einer Kommune werden maximal bis zu 40 WLAN-Hotspots und damit bis zu 60.000 Euro (Förderhöchstsumme) der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben übernommen
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots (initiale Infrastrukturausgaben), welche einmalig für die gesamte Dauer der Zweckbindungsfrist anfallen.
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die
Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, Hardware und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Eigenleistungen und Betriebskosten für WLAN-Hotspots sind nicht förderfähig
Zuständig: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)