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Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

Hessen 99031018007000, 99031018007000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031018007000, 99031018007000

Leistungsbezeichnung

Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Gefährdungsbeurteilung (Synonym), Abweichung gesetzlicher Vorgaben (Synonym), Persönliche Schutzausrüstung (Synonym), Arbeitsmittel (Synonym), Gefahrenbereich (Synonym), Abweichung gesetzlicher Regelungen (Synonym), Stand der Technik (Synonym), Ersatzmaßnahmen (Synonym), PSA (Synonym), Überwachung (Synonym), Wirksamkeit (Synonym), Gefahrstoffe (Synonym), Atemschutzgerät (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

 § 19 Absatz 1 der GefStoffV

Teaser

Wenn Sie von Regelungen der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Bestimmte Schutzmaßnahmen der Gefahrstoffverordnung können im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Gefahrstoffverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Von welchem Paragraf und Absatz soll eine Abweichung beantragt werden?
  • den Grund für die Beantragung der Ausnahme.
  • Worin liegt die unverhältnismäßige Härte begründet?
  • die jährlich zu verwendende Menge des Gefahrstoffs,
  • die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren,
  • die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • die geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der betroffenen Beschäftigten,
  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Verringerung oder Vermeidung einer Exposition der Beschäftigten ergriffen werden sollen.
     

Voraussetzungen

Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte, dem Grund für die Beantragung der Ausnahme.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Prüfung,
  • Bescheidung

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Frist

Es ist zu berücksichtigen, dass wenn eine Ausnahme von den Paragrafen der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen beantragt wird, wodurch die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können, die Aufnahme erst nach dem Bescheiden erfolgen darf.
(§ 7 Abs. 2 GefStoffV i. V. m. § 19. Abs.1 Nr. 5 GefStoffV)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Kurztext

  • Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung
  • Voraussetzungen: 
    • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
    • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

Bitte  geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

Formulare

nicht vorhanden