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Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Hessen 99031013016002, 99031013016002 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031013016002, 99031013016002

Leistungsbezeichnung

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Leistungsbezeichnung II

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Sachkundige Person (Synonym), Anerkennung Fortbildung (Synonym), ASI-Arbeiten (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Qualifikation (Synonym), Hochgefährliche Asbestarbeiten (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Fortbildung (Synonym), Behördliche Anerkennung (Synonym), Sachkundelehrgang (Synonym), Anerkennung Qualifikation (Synonym), Berufsqualifikation (Synonym), Schwachgebundenes Asbest (Synonym), Qualifikationsnachweis (Synonym), Asbestzement (Synonym), Arbeiten geringen Umfangs (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

Lehrgang für Asbest

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Handlungsgrundlage

§8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

Teaser

Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Erforderliche Unterlagen

Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:

  • Lehrgangsprogramm mit Themenbereichen und Pausen, Kennzeichnung von Demonstrationen und Übungen
  • Lehrgangsinhalte
  • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Beschreibung der Demonstrationen und praktischen Übungen
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Musterprüfung mit Lösungen und Bewertungen
  • Prüfungsordnung
  • Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Termin für die Abnahme der Prüfung ist drei Monate vorher mit dem zuständigen Regierungspräsidium abzustimmen. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt. 

Kurztext

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest
  • Lehrgangsprogramm mit Themenbereichen und Pausen, Kennzeichnung von Demonstrationen und Übungen
  • Lehrgangsinhalte
  • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Beschreibung der Demonstrationen und praktischen Übungen
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Musterprüfung mit Lösungen und Bewertungen
  • Prüfungsordnung
  • Ausstattung der Kursstätte und Gerätetechnik für die praktischen Übungen
  • Mitteilung per Mail oder postalisch
  • Zuständig is das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.

Formulare

Der Antrag kann formlos erfolgen.