Unfall oder Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung bzw. Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung Ihrer angestellten Person/en gekommen ist. Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Anhaltspunkt besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden.
Anzeige Unfall oder Betriebsstörung
• Unfallort / Ort des Schadensfalles
• geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen)
• verursachende Gefahrstoff
• Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
• Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
• Unfallzeitpunkt
• Unfallhergang
• Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis
Anzeige Krankheits oder Todesfälle
• Beschäftigungsort
• geschädigte Person(en) (Namen)
• Verursachende Gefahrstoff
• Genaue Angabe der Tätigkeit
• Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
• Nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortliche Person
• Gefährdungsbeurteilung nach § 6. Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)
Ggf. Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:
• Sie reichen Ihre Anzeige ein.
• Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
• Die zuständige Behörde fordert ggf. Unterlagen nach
- Anzeige Unfall oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme
- Unfälle oder Betriebsstörungen müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden
- Anzeige Krankheits- oder Todesfälle die durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht worden sind Entgegennahme
- Krankheits oder Todesfälle müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden
- Mitteilung per Mail oder postalisch
Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel.
Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel