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Fahrerkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

Hessen 99108055036000, 99108055036000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055036000, 99108055036000

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Werkstattkarte (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Fahrer- und Fahrzeugdokumente (Synonym), Antrag Fahrerkarte (Synonym), Kontrollkarte (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym), Gewerblicher Transport (Synonym), Kraftfahrt-Bundesamt (Synonym), Fahrkontrollgerätekarten (Synonym), Kraftfahrer (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Lenk- und Ruhezeiten (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Güterverkehr (Synonym), Güterbeförderung (Synonym), Unternehmenskarte (Synonym), Personenbeförderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie sind Fahrer:in von LKWs oder Bussen und müssen aufgrund von Diebstahl oder Verlust Ihre Fahrerkarte ersetzen lassen.

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
  • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

Sie beantragen aufgrund von Diebstahl oder Verlust den Ersatz einer Fahrerkarte.

Den Antrag auf Ersatz Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).

Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Fahrerkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen verlorenen/gestohlenen Fahrerkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt.

Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bei Ersatzausstellung ist der Antrag innerhalb von 7 Kalendertagen zu stellen.

Nach Antragstellung und Prüfung wird die Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen ausgestellt. Während dieser Zeit darf ohne gültige Fahrerkarte für maximal 15 Tage die Fahrt fortgesetzt werden. Für den Zeitraum, in dem der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, sind Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber zu machen und fachgerecht mitzuführen.

Außer den üblichen Unterlagen sind, bei Verlust eine schriftliche Erklärung, bei Diebstahl eine Diebstahlanzeige und bei Fehlfunktion bzw. Beschädigung die fehlerhafte Karte, beizufügen. Die antragsbearbeitende Stelle kann eine Versicherung an Eides statt verlangen.

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)
- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild 
- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
- ggf. Bestätigung der Polizei zur Diebstahlanzeige
 

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen

Kosten

Verwaltungsgebühr: 30€ - 45€

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Ersatz Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort 

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde 
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) stellen. 
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. 
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. 
  • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig. 
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
  • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach online-Authentifizierung online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

Hinweis: 
Sollten beim Ersatz schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden. 
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
 

Bearbeitungsdauer

8 Werktag(e)

Frist

Antragsfrist: 7 Tag(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Fahrerkarte Ersatz
  • Ersatz von Fahrerkarten beantragen
  • Für Busfahrer:innen und LKW-Fahrer:innen

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein