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Fahrerkarte erneuern

Hessen 99108055133000, 99108055133000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108055133000, 99108055133000

Leistungsbezeichnung

Fahrerkarte erneuern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Unternehmenskarte (Synonym), Bundesamt (Synonym), Fahrkontrollgerätekarten (Synonym), Gewerblicher Transport (Synonym), Güterbeförderung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Werkstattkarte (Synonym), Fahrtenschreiber (Synonym), Ruhezeiten (Synonym), Führerschein (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Kontrollkarte (Synonym), Kraftfahrt (Synonym), Fahrer- und Fahrzeugdokumente (Synonym), Antrag Fahrerkarte (Synonym), Fahrtenschreiberkartenregister (Synonym), Lenkzeiten (Synonym), Kraftfahrer (Synonym), Güterverkehr (Synonym), Fahrtenschreiberkarten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erneuerung (133)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen Ihre Fahrerkarte erneuern lassen.

Volltext

Die erneuerte Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis mit eID-Funktion (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)

- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild

- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift

- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

- Aktuelle deutsche Fahrerkarte

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Fahrerlaubnisse die einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR)

erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 30€ - 45€

Verfahrensablauf

Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

  • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
  • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
  • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
  • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
  • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
  • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
  • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
    • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
    • sich direkt (nach persönlicher Antragsstellung vor Ort) vom KBA zuschicken lassen.

Hinweis:

Sollten bei der Erneuerung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

Bearbeitungsdauer

15 Werktag(e)

Frist

6 bis 15

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Fahrerkarte Erneuerung
  • Beantragung neuen Fahrerkarten, wenn bereits eine Fahrerkarte vorliegt
  • Für Busfahrer:innen und LKW-Fahrer:innen

Ansprechpunkt

  • örtliche Fahrerlaubnisbehörde
  • andere zuständige Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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