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Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

Hessen 99108048049002, 99108048049002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048049002, 99108048049002

Leistungsbezeichnung

Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reisebus (Synonym), Bus- Führerschein (Synonym), Erweiterung (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Schulbus (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Linienbus (Synonym), Führerschein (Synonym), D-Klassen (Synonym), Bus (Synonym), Bestehende Fahrerlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klassen D, D1, DE oder D1E

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen (umgangssprachlich Bus- Klassen“). Diese Fahrerlaubnis wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Volltext

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen D, DE, D1, D1E beantragen.

Die Klasse D berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse D1 ist eingeschlossen.

Die Klasse D1 berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen, in denen maximal 16 Personen (außer dem Fahrer) mitfahren können und deren Länge maximal 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis zu 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Die Klasse DE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klassen BE und D1E sind hier eingeschlossen.

Die Klasse D1E berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die Klasse BE ist eingeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung einer Fahrschule
  •  Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personal-ausweis, Reisepass), ggf. Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverord-nung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hoch-format)
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung(§ 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2). Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Mus-ter der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (§11 Abs. 9 und Anlage 5 FeV). Sie können die Bescheinigung von einem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • aktueller Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (darf bei Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • für die D- Klasse müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV).
  • für die Klasse D1 müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse B sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
  • für die Klasse DE müssen Sie mindestens 24 Jahre alt und im Vorbesitz der Klasse D sein. Bezüglich Ausnahmen vom Mindestalter siehe § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung.
  • für die Klasse D1E müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und im Vorbesitz der Klasse D1 sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre für Personen, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Frühestens sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kann die Fahrerlaubnis für das Führen von Bussen (D-Klassen) beantragt werden.

Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E
  • eine bereits bestehende Fahrerlaubnis kann die weiteren Fahrer-laubnisklassen D, D1, DE, D1E erweitert werden (umgangssprachlich „Bus- Klassen“)
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein