Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“

Hessen 99400031017000, 99400031017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400031017000, 99400031017000

Leistungsbezeichnung

Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hessische Staatskanzlei (Synonym), Antrag (Synonym), Staatskanzlei (Synonym), Förderprogramm (Synonym), Fördermittel (Synonym), Starkes Dorf (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Teaser

Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.

Volltext

Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Wichtig ist, dass alle mit anpacken und dass alle die neue Einrichtung später auch nutzen können. Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Ortsbeiräte und Einzelpersonen.

Die Projekte können mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert werden. Jährlich stehen 500.000 Euro zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Angebote/Kostenvoranschläge
  • Genehmigungen

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein
  • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt
  • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Förderanträge können nur online gestellt werden.

  • Sie stellen online einen Förderantrag und fügen Angebote/Kostenvoranschläge für Positionen mit einer Gesamtsumme über 1.000 Euro brutto bei.
  • Sie müssen die Förderzusage abwarten, bevor Sie Ihr Projekt starten dürfen.
  • Sie rufen nach Bedarf die Fördermittel ab.
  • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 9 Monat(e)
Antragszeitraum ist der 01.Januar bis 30. September eines Jahres.

Fördermittel müssen jeweils bis Ende des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden.

Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ der Hessischen Staatskanzlei
  • Ausschließlich OnlineAntragsverfahren
  • zuständig: Hessische Staatskanzlei

Ansprechpunkt

Hessische Staatskanzlei

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein