Erteilung Fahrerlaubnis Klasse B beantragen
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Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- Angaben zur Fahrschule
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen An-trag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B stellen.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B
- Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
- erlaubte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
- zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja