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Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE, C1E erweitern

Hessen 99108048049001, 99108048049001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048049001, 99108048049001

Leistungsbezeichnung

Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE, C1E erweitern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Befristete Erweiterung (Synonym), Erweiterung (Synonym), C- Klassen (Synonym), Anhänger (Synonym), Lastzüge (Synonym), Nutzfahrzeuge (Synonym), Bestehende Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Lastkraftwagen (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), LKW- Führerschein (Synonym), Fuhrerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klassen C, C1, CE oder C1E

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können die Erweiterung Ihrer bestehenden Fahrerlaubnis auf die Klassen C, CE, C1, C1E beantragen. Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Volltext

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klassen C, CE, C1, C1E beantragen.

Die Klasse C berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeuge mit über 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Zudem dürfen Sie mit dem Führerschein einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ziehen. Sie müssen einen Führerschein Klasse B besitzen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Es beträgt 18 Jahre für Personen während oder nach einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Die Fahrerlaubnis Klasse C1 berechtigt Sie zum Führen von leichteren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen. Das Fahrzeug darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz haben. Zudem darf ein Anhänger mit 750 kg zulässige Gesamtmasse gezogen werden. Voraussetzung für den Führerschein in der Klasse C1 ist der Besitz des Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren.

Die Fahrerlaubnis Klasse CE berechtigt Sie zum Führen von Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem benötigen Sie für diese Klasse den Führerschein der Klasse C.

Die Fahrerlaubnis Klasse C1E berechtigt Sie zum Führen Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Kombination darf maximal 12 Tonnen betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal so schwer sein, wie die Leermasse des Zugfahrzeugs. Für diese Klasse müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung einer Fahrschule
  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass), ggf. Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat). Genauere Infos finden Sie auf der Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie können die Bescheinigung von einem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Klasse C: mindestens 21 Jahre (in bestimmten Fällen 18 Jahre) und Vorbesitz Klasse B
  • Klasse CE:  mindestens 21 Jahre alt (in bestimmten Fällen 18 Jahre) und Vorbesitz Fahrerlaubnis der Klasse C
  • Klasse C1: mindestens 18 Jahre und Vorbesitz Führerschein Klasse B
  • Klasse C1E: mindestens 18 Jahre alt und Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse C1
  • Vorliegen der Eignung und Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der jeweiliges zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden

Die Fahrerlaubnis wird längstens für 5 Jahre erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E
  • eine bereits bestehende Fahrerlaubnis kann um weitere Fahrerlaubnisklassen erweitert werden.
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein