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Förderprogramm „Dein Ehrenamt“

Hessen 99030003025000, 99030003025000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030003025000, 99030003025000

Leistungsbezeichnung

Förderprogramm „Dein Ehrenamt“

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ehrenamtskampagne (Synonym), Ehrenamt (Synonym), Förderprogramm (Synonym), Staatskanzlei (Synonym), Hessische Staatskanzlei (Synonym), Freiwilligentätigkeit (Synonym), Dein Ehrenamt (Synonym), Gemeinsam aktiv (Synonym), Antrag (Synonym), Fördermittel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bürgerengagement (030)

Verrichtungskennung

Beratung und Belehrung (025)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Land Hessen fördert und unterstützt mit diesem Förderprogramm das Bürgerengagement in Hessen. Ziel der Förderung ist es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern und die bestehende Kultur des Ermöglichens und der Anerkennung zu stärken.

Volltext

Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, wie z. B. Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Anerkennungsveranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt, die im Zusammenhang mit der Außenwirkung der Organisation stehen. Im Rahmen des Förderhöchstbetrages sind auch mehrjährige Förderungen möglich, beginnend mit dem Jahr, in dem die Bewilligungszusage erteilt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten und Finanzierungsplan
  • Angebote/Kostenvoranschläge
  • Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person der antragstellenden Organisation

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein antragsberechtigter Antragsteller im Sinne der Förderrichtlinie sein.
  • Ihr Projekt darf noch nicht begonnen sein.
  • Weitere Voraussetzungen werden durch technische Eingabeeinschränkungen im Rahmen des OnlineAntrags abgefragt.
  • Eine Antragstellung ist ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht möglich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Förderanträge können nur online gestellt werden.

  • Sie füllen einen Förderantrag online aus und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Sie senden den Online-Antrag ab und warten die Förderzusage ab.
  • Sie rufen die Fördermittel ab, evtl. auch in Teilbeträgen.
  • Danach können Sie Ihr Projekt starten.
  • Nachdem Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, legen Sie einen Verwendungsnachweis vor.

Bearbeitungsdauer

4 - 6 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 12 Monat(e)
Antragszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, soweit das Förderbudget nicht aufgebraucht ist. Fördermittel müssen jeweils bis Anfang Dezember des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden. Bei mehrjährigen Förderungen müssen die Fördermittel entsprechend der zugesagten Förderbeträge im jeweiligen Haushaltsjahr bis Anfang Dezember abgerufen werden. Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln der Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“
  • Ausschließlich Online Antragsverfahren
  • zuständig: Hessische Staatskanzlei

Ansprechpunkt

Hessische Staatskanzlei

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein