Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
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Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen.
Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Trak-torführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugma-schinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Ar-beitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchst-geschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätz-lich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheinigung)
- aktueller Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben
Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.
Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse T
- mit der Fahrerlaubnisklasse kann der Antragssteller forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h fahren (jeweils auch mit Anhängern).
- zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein