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Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern

Hessen 99108047049006, 99108047049006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049006, 99108047049006

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Erweiterung (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Lappen (Synonym), Fahrerlaubnis Klasse L (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Traktor (Synonym), Kleiner Traktorführerschein (Synonym), Klasse L (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

um die Klasse L

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Sie können ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern (umgangssprachlich „kleiner Traktorführerschein“)

Volltext

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheini-gung)
  • aktueller Führerschein
  • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  •  Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  •  Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung).

Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Bearbeitungsdauer

  • je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L
  • mit der Fahrerlaubnis Klasse L können folgende Fahrzeuge geführt werden:
  • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein