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Anhängerklasse E beantragen

Hessen 99108047049003, 99108047049003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049003, 99108047049003

Leistungsbezeichnung

Anhängerklasse E beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Führerschein (Synonym), Anhänger (Synonym), Anhängers mindestens 750 kg (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Erweiterung (Synonym), Anhängerführerschein (Synonym), Fuhrerschein (Synonym), Klasse E (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

Verrichtungsdetail

der Klasse B um die Anhängerklasse E

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Verfügen Sie über die Führerscheinklasse BE, dürfen Sie Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg an Ihren Pkw koppeln.

Volltext

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.

Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
  • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

Verfahrensablauf

Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis auf die Klasse BE stellen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E
  • Bewerber muss die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
  • bei Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung
  • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein