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Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen

Hessen 99080103001000, 99080103001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080103001000, 99080103001000

Leistungsbezeichnung

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen (UAS) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Spezielle Kategorie (Synonym), Dipul (Synonym), Geografisches Gebiet (Synonym), Flug (Synonym), Plattform Unbemannte Luftfahrt (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Luftfahrzeug (Synonym), Unbemannte Luftfahrtsysteme (Synonym), Digitale Plattform (Synonym), Einflug (Synonym), Geozone (Synonym), Genehmigung (Synonym), Drohne (Synonym), Map Tool (Synonym), UAS (Synonym), UAV (Synonym), Fluggerät (Synonym), UAS Zone (Synonym), Geografische Gebiete (Synonym), Geografische UAS Gebiete (Synonym), Flugmodell (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Teaser

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind sehr vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden.
Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.
Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich definierter oder von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken für die entsprechenden Gebiete vermieden werden.
Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten einholen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • •Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  •  Kenntnisnachweis | Kompetenznachweis EU | Fernpiloten-Zeugnis 

Gegebenenfalls:

  • Lageplan
  • Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Auftrag betroffener Behörden, Stellen, Betreiber
     

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 
Sie besitzen 

  • ein unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
  • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
  • die Kompetenznachweise,
  • die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind. (z. B. Freigabe der Deutschen Flugsicherung, schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer usw.)
     

Kosten

Gebühr: 50€ - 2.000€

Verfahrensablauf

Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides.
 

Bearbeitungsdauer

1 - 14 Werktag(e)
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Umfang des geplanten Betriebes und der Ausgestaltung der eingereichten Unterlagen abweichen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     
Neben der Erteilung einer solchen Genehmigung können Sie Allgemeinerlaubnisse aus anderen Bundesländern in Hessen anerkennen lassen. Ob eine Anerkennung möglich ist, ist abhängig von der erteilten Allgemeinerlaubnis.
 

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung
  • Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. 
  • Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein gesetzlich festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt.
  • Das Überfliegen von geografischen (UAS-) Gebieten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
  • Können Sie diese nicht einhalten und besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten beantragen.
  • Zuständigkeit: Regierungspräsidium Kassel, Regierungspräsidium Darmstadt

Ansprechpunkt

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Formulare

nicht vorhanden