Erteilung oder Erweiterung einer Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem höheren Risiko beantragen ("spezielle" Kategorie)
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.
Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:
- "offen"
- "speziell"
- "zulassungspflichtig"
Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens. Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben.
Betrieb in der Kategorie "speziell"
Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.
Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrtbundesamtes.
In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:
- Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
- Wie hoch soll es fliegen?
- Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS – "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
- Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?
- Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
- Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
- Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher
- Betriebshandbuch (ConOps)
- SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment)
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen:
- für den Einflug in geografische Gebiete
- für Flüge in Kontrollzonen
- zum Abwurf von Gegenständen
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie besitzen
- ein registriertes unbemanntes Fluggerät und wollen es steigen lassen,
- eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
- die Kompetenznachweise,
- die Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind,
- Betriebshandbuch (ConOps),
- SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment).
Wenn eine Betriebsgenehmigung notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags, Ihres SORA und Ihres Betriebskonzeptes erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Sollten im Prüfverfahren Fehler und Anpassungsbedarf festgestellt werden, werden Sie über diese informiert und Ihnen wird eine angemessene Frist zu Nachbesserung eingeräumt. Die angepassten Unterlagen reichen Sie anschließend erneut zur Prüfung ein.
Optional können Sie nach Erstellung des SORA einen Gesprächstermin vereinbaren, um das SORA prüfen zu lassen und weitere Verfahrensschritte zu klären.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des geplanten Betriebes und der Ausgestaltung der eingereichten Unterlagen.
Wenn Sie bereits im Besitz einer bestehenden Betriebsgenehmigung sind und Sie wollen ein weiteres UAS oder Fluggebiet hinzufügen, können Sie im Rahmen des Online-Dienstes die Erweiterung Ihrer bestehenden Betriebsgenehmigung beantragen.
- Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung
- Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten wie Drohnen wird in 3 Kategorien eingeteilt:
- "offen"
- "speziell"
- "zulassungspflichtig"
- Abstufung und Einteilung in die einzelne Kategorie erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens.
- "Offene" Kategorie bedeutet geringstes Betriebsrisiko: Drohnenflüge ohne vorherige Genehmigung sind bei Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erlaubt.
- Ist ein Drohnenflug mit höherem Risiko für Unbeteiligte verbunden beziehungsweise können die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht eingehalten werden, fällt der Betrieb in die Kategorie "speziell" oder "zulassungspflichtig" und ist damit genehmigungspflichtig.
- Voraussetzungen:
- Lufthaftpflichtversicherung
- Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher
- UAS-Betreibernummer
- erforderliche Unterlagen:
- Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
- Nachweis einer Lufthaftpflichtversicherung
- Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher
- Betriebshandbuch (ConOps)
- SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment)
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
- zuständig: Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz (natürliche Person) beziehungsweise der Unternehmenssitz (juristische Person) befindet oder LBA (abhängig vom jeweiligen Bundesland)