Begrüßungsgeld erhalten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Zuzugsbonus (Synonym), Studierendenbonus (Synonym), Studentenbonus (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Kommunale Rahemenleistung
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis,
- Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
- Mietvertrag
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.