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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Hessen 99014018012000, 99014018012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014018012000, 99014018012000

Leistungsbezeichnung

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Auszug (Synonym), Personenstandsregister (Synonym), mehrsprachig (Synonym), Tod (Synonym), Registerauszug (Synonym), Ehe (Synonym), Personenstand (Synonym), Geburt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Beglaubigungen und Beurkundungen (014)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres berechtigten/rechtlichen Interesses.
  • Identitätsnachweis (Kopie)

Voraussetzungen

  • Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
  • Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
  • Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Kosten

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.

Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.

Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Frist

Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Gericht

Kurztext

  • Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
  • Registerauszüge werden Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person ausgestellt
  • Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Zuständig: zuständiges Standesamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden