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Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hessen 99146010029000, 99146010029000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99146010029000, 99146010029000

Leistungsbezeichnung

Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Dienstaufsicht (Synonym), Beschwerde (Synonym), Petition (Synonym), Eingabe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sonderleistungen (146)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Teaser

Entgegennahme von Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des HMdI.

Volltext

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.

Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:

  • Regierungspräsidium Kassel
  • Regierungspräsidium Gießen
  • Regierungspräsidium Darmstadt
  • Landesamt für Verfassungsschutz
  • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
  • Landesfeuerwehrschule

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.

Kurztext

  • Dienstaufsichtsbeschwerde Prüfung
  • Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz:
  • Regierungspräsidium Kassel
  • Regierungspräsidium Gießen
  • Regierungspräsidium Darmstadt
  • Landesamt für Verfassungsschutz
  • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
  • Landesfeuerwehrschule
  • Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein