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Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)

Hessen 99033024261000, 99033024261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033024261000, 99033024261000

Leistungsbezeichnung

Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fundmeldung (Synonym), Entdeckung Bodendenkmal (Synonym), Archäologischer Fund (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Fundanzeige (Synonym), Paläontologischer Fund (Synonym), Bodendenkmalfund (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Teaser

Archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

Volltext

Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per EMail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
  • Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

Bearbeitungsdauer

In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Aufkommen.

Frist

Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden. Wurde der Fund bei Bauarbeiten gemacht, ist die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fundanzeige eines Bodendenkmals Entgegennahme
  • Zufällig entdeckte archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
  • Bei gezielten Nachforschungen im Rahmen einer Nachforschungsgenehmigung nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz entdeckte Funde oder Befunde sind nicht über dieses Formular, sondern über die dafür vorgesehenen, vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen zur Verfügung gestellten Formblätter zu melden.
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Ansprechpunkt

Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein